Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Angebote des Lieferanten

Revie GmbH verkauft verschiedene Produkte online, hauptsächlich an Privatkunden.

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Lieferanten. Ohne Einwilligung des Lieferanten darf dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Lieferant bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail.

Wünscht der Kunde eine Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Lieferant innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Lieferant während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Termine

Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

  1. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

III.          dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Lieferant muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

Versandskosten

Wenn der Kunde bis 15:00 Uhr bei Revie bestellt, geht das Paket noch am selben Werktag zur Post, ansonsten am folgenden Werktag. Bestellungen können nur an eine Adresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein geliefert werden.
Post Priority Bestellungen müssen vor 12:00 Uhr erfolgen, damit sie durch die Post am Folgetag ausgeliefert werden.

Grundsätzlich können die Kunden für Ihre Bestellung aus folgenden Versandarten wählen:

  • Gratis Post Economy
  • Post Priority für CHF 9.00

 

Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Erhalt der Bestellung den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und einzelne oder sämtliche Artikel zu retournieren. Die gelieferten Produkte sind unbeschädigt, ungebraucht, sauber, funktionsfähig und vollständig in einwandfreier Originalverpackung zurückzusenden. Wurde ein Produkt bzw. die Verpackung geöffnet, wird der Artikel nicht mehr zurückgenommen.

Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

Sollte ein Produkt nicht im geforderten Zustand retourniert werden, wird dir der Artikel wieder zugestellt. Der Kunde übernimmt in diesem Fall die vollumfänglichen Kosten des Artikels und die zusätzlichen Versandkosten. Die Kosten für Artikel die durch die Rücksendung aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt werden, sind durch den Kunden zu übernehmen. Daher werden Rücksendungen in einem Couvert nicht akzeptiert.

Wurde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss retourniert, erhält der Kunde von uns per E-Mail eine neue Rechnung.
Ist die Rechnung schon bezahlt, wird dem Kunden der Betrag für die retournierte Ware auf dem Kundenkonto gutgeschrieben und bei der nächsten Bestellung automatisch angerechnet. Das Guthaben ist im Kundenkonto jederzeit ersichtlich, sobald die Retoursendung bearbeitet wurde. Auf Wunsch des Kunden kann der Betrag selbstverständlich auch auf ein Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder PayPal wird das Guthaben auf die jeweilige Zahlungsmethode zurücküberwiesen.

Rücksendung inklusive der Rechnung oder dem Absender des Kunden werden an die folgende Adresse geschickt:

Revie GmbH
Knüslihubelweg 4
3007 Bern

Defektes Produkt
Sollte ein Produkt defekt beim Eintreffen sein, ist dies innerhalb von 10 Tagen per E-Mail an sales@revie.org inklusive einem Foto mitzuteilen.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte in der bestellten Ausführung, Software in maschinell lesbarer Form in der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Der Verkäufer trägt die Kosten für Messen, Wägen und Verpackung. Der Käufer übernimmt die Kosten für die Überprüfung der Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen. Bei Lieferungen über CHF 2000.- ist ein Viertel des Kaufpreises bei Vertragsabschluss, den Rest 10 Tage nach Lieferung zu überweisen. Bezahlt der Kunde per Kreditkarte oder wird ihm ein Kredit eingeräumt, wird der ganze Betrag 10 Tage nach der Lieferung belastet.

Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Lieferant berechtigt,

  1. Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen
  2. oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen

III.          und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen an den Lieferanten verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

Gewährleistung

Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung.

Garantie

Der Kunde erhält auf alle von Revie GmbH angebotenen Produkt eine Garantie von zwei Jahren zugesichert. Der Kunde muss bei Erhalt der gelieferten Sache sofort überprüfen, ob Mängel oder Schäden am der Sache zu finden sind. Diese müssen unverzüglich gemeldet werden.

Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Rücknahme

Der Lieferant verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Kunde übernimmt die Kosten für Transport und Entsorgung.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.